Mit in Kraft treten der neuesten Corona Schutzverordnung des Landes NRW vom 28.05.2021 gibt es auch neue Regelungen zum sogenannten „nicht berufsmäßige Probenbetrieb“ für musisch-kulturellen Angebote. Bei gleichzeitig fallenden Inzidenz-Werten in vielen Städten und Kreisen gibt uns dies Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Wer dies selbst nachlesen möchte finden die Verordnung hier: