Liebe Verbandsratsmitglieder,
Liebe Mitglieder unseres Chorverbandes in der EKvW,
Mit unserem Newsletter und der Post rund um den Projektchor erhielten Sie bereits die Einladung zu unserer diesjährige Sitzung der Gremien Verbandsrat und Mitgliederversammlung, die innerhalb der netzwerk.tage am Samstag, den 11. Februar 2023 um 10 Uhr in Haus Villigst stattfindet.
In diesem Jahr tagen beide Gremien gemeinsam ab 10 Uhr mit folgender Tagesordnung:
a) Begrüßung - Feststellung der Beschlussfähigkeit
b) Genehmigung der Protokolle der letzten Sitzungen von MV und VR
c) der Bericht des / der Vorsitzenden über die Tätigkeit des Vorstandes
d) der Kassenbericht des Rechnungsführers/der Rechnungsführerin
e) Bericht des Kassenprüfers / der Kassenprüferin
f) die Entlastung des Rechnungsführers/der Rechnungsführerin
g) die Entlastung des Vorstandes
h) Vorstellung des Haushaltplanes für 2023
i) Beschluss des Haushaltsplanes
j) Vom Chorverband zum WeKiMuW
f) Beschluss über die Auflösung des Verbandes
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, mit Ausnahme solcher zu Punkt e) und f), bei denen die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich ist.
Zu Ihrer Information hier Auszüge aus unserer Satzung bzgl. Der stimmberechtigten Mitglieder der beiden Gremien:
Mitgliederversammlung:
1. Der Mitgliederversammlung gehören stimmberechtigt an:
a) alle Sängerinnen und Sänger der Mitgliedschöre sowie deren Leiterin oder Leiter
b) je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter jeder kirchlichen Körperschaft nach § 4.1 b)
c) alle Einzelpersonen gem. § 4.1 c.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder.
2. Die Mitgliederversammlung wird jährlich mindestens einmal durch den/die Vorsitzende/n einberufen.
3. Jede bzw. jeder Stimmberechtigte ist berechtigt, Anträge zu stellen. Sie müssen zwei Wochen vor dem Versammlungstermin der Geschäftsstelle vorliegen.
4. Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich, wenn sie nicht anders beschließt.
Verbandsrat:
1. Der Verbandsrat setzt sich aus dem Vorstand und den jeweiligen Vertretern der Kirchenkreise zusammen.
2. Die Kirchenmusiker-Konvente derKirchenkreise bestimmen den Vertreterfür den Verband. Dieser Vertreter muss persönlich oder über seinen Chor Mitglied im Verband sein.
4. Der Verbandsrat tagt mindestens einmal im Jahr. Er ist beschlussfähig mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Herzliche Einladung
Im Namen des Vorstands
KMD Meike Pape