Bei der Mitgliederversammlung 2019 wurde ein neues Modell für den Mitgliedsbeitrag beschlossen, welches ab dem Jahr 2020 Gültigkeit hat:
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09. Februar 2019:
Umstellung der Mitgliedsbeiträge ab 2020 nach Eingliederung in folgende Gruppen:
Beitragstaffel nach Anzahl SängerInnen im Chor:
Anzahl |
Beitrag | |
1 - 10 | 35,00€ | |
11 - 20 | 55,00€ | |
21 - 40 | 85,00€ | |
41 - 60 | 115,00€ | |
61 - 80 | 155,00€ | |
ab 81 | 190,00€ |
Für die Einzelmitgliedschaft wird ein Betrag von 20,- € festgelegt. Kinder- und Jugendchorgruppen, die einer Gemeinde der EKvW angehören, zahlen einen Beitrag von 15,- € pro Gemeinde. Für freie Kinder- und Jugendchöre wird ein Satz von 20,- € erhoben.
Instrumental- und sonstige Ensembles werden wie Chorgruppen erfasst und beitragsmäßig eingestuft.
Diese Sätze gelten ab 1. Januar 2020.